Mediation hilft dem BauhandwerkAußergerichtliche Hilfe bei Rechtstreitigkeiten
Gerichtsverfahren im Bereich des Baurechts sind teuer und langwierig. Ein Kölner Pilotprojekt erprobt alternativ Einsätze von zu Mediatoren ausgebildeten Rechtsanwälten.
Im Baubereich kommt es oft zu Konflikten und Auseinandersetzungen, weil hier wie in keiner anderen Branche die Zahl der an einem Projekt Beteiligten so groß ist. Probleme können in sämtlichen Vertragsverhältnissen des Projektes auftreten und unter Umständen das gesamte Bauvorhaben verzögern. Dabei geht es meistens nicht nur um Geld, vielmehr auch um Mängelbehauptungen und Schadenersatzforderungen. Die Beteiligten reagieren emotional. Der Architekt erwartet zum Beispiel die nötige Anerkennung für seine schöpferische Idee, der Bauträger für die praktische Umsetzung der Pläne und Koordinierung der Baustelle, der ausführende Handwerker für die Qualität seiner erbrachten Leistung. Ist die Kommunikation gestört, weil Beleidigungen, Herabwürdigungen sowie unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen im Raum stehen, ist eine sachliche Klärung der vermeintlichen Mängel nicht mehr möglich. Münden die Auseinandersetzungen in einen Rechtstreit, spielen Befindlichkeiten und Bedürfnisse erst recht keine Rolle, da die Entscheidung in einem Gerichtsverfahren auf reinen Tatsachen und Beweisen basiert. Professionelle VerhandlungsmethodeGanz anders ist der Mediationsansatz. Mediation ist eine professionelle Verhandlungs- und Vermittlungsmethode, die eine außergerichtliche Konfliktlösung zum Ziel hat. Hierbei versuchen die Parteien unter Einbeziehung eines neutralen Dritten aktiv und eigenverantwortlich gemeinsam eine Problemlösung zu erarbeiten. Dies geschieht freiwillig in einem vertraulichen, nicht öffentlichen Verfahren. Der Mediator fungiert lediglich als Moderator. Er entscheidet weder, wer Recht hat, noch unterbreitet er Vorschläge. Die Zivilprozessordnung enthält die Ermächtigung des Gerichts, den Parteien in geeigneten Fällen eine außergerichtliche Streitschlichtung vorzuschlagen und das Verfahren auszusetzen (§ 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO). Bei verschiedenen deutschen Landgerichten und an sämtlichen Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen werden dafür besonders geschulte Richtermediatoren eingesetzt. 50 Anwälte als Mediatoren im EinsatzDemgegenüber haben die Rechtsanwaltskammer Köln (RAK) und der Kölner Anwaltverein (KAV) mit Unterstützung von NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter einen anderen Ansatz entwickelt. Die Besonderheit des Kölner Projekts besteht darin, dass die Mediationen nicht von Richtern sondern von Anwälten durchgeführt werden. Als Mediatoren stehen derzeit bereits etwa 50 dazu fortgebildete Anwälte mit verschiedenen Spezialisierungen bereit. Die Anwälte der streitenden Parteien werden von Beginn an in die Mediation einbezogen. Am Anfang der Mediationssitzung werden sie vom Mediator gebeten, das aus ihrer Sicht Wesentliche zum Sach- und Streitstand vorzutragen. So sind sie Mitgestalter, können durch die Mediation nicht übergangen werden, was im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Mandanten ein wichtiger Aspekt ist. Das Ziel sind Win-win-LösungenDas Kölner Projekt wird derzeit noch von KAV und RAK gefördert, um die Akzeptanz dieser Verfahren zu steigern. Für die beteiligten entstehen keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: Win-win-Lösungen sind das Ziel. Ist die Mediation erfolgreich und mündet in einen gerichtlichen Vergleich, werden von den zunächst vorzuschießenden drei Gerichtskosten zwei Gebühren zurück erstattet. Des Weiteren sparen die Parteien hohe Sachverständigenkosten, Zeugenentschädigungen sowie weitere indirekte Kosten, was insgesamt eine Ersparnis im fünfstelligen Eurobereich ausmachen kann. Und Zeit wird auch noch gespart. Denn bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Berufungsinstanz verstreichen, wenn man die Überlastung der Gerichte einbezieht, mindestens zwei bis drei Jahre. Letztlich vorteilhaft gegenüber einer langwierigen Auseinandersetzung bis zum Richterspruch ist aber vor allem, dass es mit einer Mediation möglich ist, dass beide Parteien ihren Ruf sichern und auch zukünftig wieder miteinander arbeiten können.
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